Benennung von Personen für die Wahl der Vertrauensleute, die bei der Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter mitzuwirken haben (Wahlausschuss gemäß § 26 VwGO)
Benennung von Personen für die Wahl der Vertrauensleute, die bei der Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter mitzuwirken haben (Wahlausschuss gemäß § 26 VwGO)